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I. Allgemeines

 

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Lucas Aurich erteilten Aufträge 

und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträgen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den

Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht

umgehend widersprochen wird.

 

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal

in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

(Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder

in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonsti-

gen Datenträgern, Videos etc.)

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen

Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/

oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestal-

tungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen

Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des

Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind

gesondert zu vergüten.

 

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten

oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht

dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der

Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

 

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeits-

zeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach

Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den

vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchun-

gen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl.

Verpflegung zu gewähren.

 

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt

werden.

 

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Pro-

duktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelun-

gen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben

beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber

erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheber-

rechtsgesetzes zu.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatge-

brauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private

Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder

öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden

nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des

Honorars an den Fotografen über.

 

3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur

Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazi-

ne für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündli-

ches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

 

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. 

 

2. Bei Aufträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamtbetrages berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den Betrag per E-Mail, per Whatsapp Messenger oder per Brief und damit

wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.

Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung

des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.

Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin,

jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des

Fotografen fällig, auch wenn die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch

nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen

ggf. auch per E-Mail/ Whatsapp Messenger zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

 

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Ver-

zugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung

des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festge-

stellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten

(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftragge-

bers.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und

sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.

 

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen

Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde

berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn

getroffen wurde.

 

7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber

zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der

Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

8.

Tritt der Auftraggeber 6 Monate vordem vereinbarten

Fototermin vom Vertrag zurück, erhält er 50% vom Gesamtbetrag zurück. 

Tritt er unter 6 Monaten zurück, sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. 

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

 

 1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang,

oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR. Bei Anreise

mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die

tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

 

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren,

Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

 

V. Haftung

 

 1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und

Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht

durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht

worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit

großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche

Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht

erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste

oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum

Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht)

um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein

Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen

Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc.

zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder

grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist

ausgeschlossen.

 

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im

Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im

Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben

übernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf

Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und

durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht

erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

 

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der

Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos

als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können

auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei

erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch

nicht berechtigt.

 

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Nebenpflichten

 

 1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen

das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,

trägt der Auftraggeber.

 

VII. Datenschutz

 

 1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers

können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des

Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die

gesetzliche Regelung in Kraft.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

 

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen

dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Stand 2023

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